Die Honorierung der Wald-Ökosystemleistungen – zwei Wege, je nach politischem Geschmack

Seit wenigen Tagen ermöglicht das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft deutschen Waldbesitzern, über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), Zuwendungen für ein klimaangepasstes Waldmanagement zu beantragen, sofern dieses Kriterien erfüllt, die über die Anforderungen der Waldgesetze und bestehenden Zertifizierungen (PEFC, FSC, …) hinausgehen. Ein entsprechender Kriterienkatalog ist über www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund abrufbar. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf vornehmlich ökologischen Aspekten wie Biodiversität und Wald als CO2-Senke.

Aus gegebenem Anlass verweisen Waldbesitzer-nahe Verbände, wie etwa die AGDW, zur Zeit gerne auch auf eine andere Form der Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes: die Windenergie als attraktive Einkommensquelle. Am 10. November beschloss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Nichtigkeit des entsprechenden Verbots in § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes und verwies dabei auf die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes beim Bodenrecht. Somit wird Windenergienutzung im Wald nun früher oder später in allen deutschen Bundesländern grundsätzlich möglich sein müssen.

Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden und beraten Sie gerne kundengerecht zu diesen beiden spannenden Themen.

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