Die Bürgerwaldgenossenschaft – neue Wege auf alten Pfaden?

Klimawandel, Geopolitik und wirtschaftliche Umwälzungen trüben den Blick in die Glaskugel. Eine Krise (altgriechisch „Zuspitzung“ oder „Entscheidung“) eröffnet stets auch die Möglichkeit, neue Wege zu beschreiten. Das noch junge und kaum verbreitete Konzept der Bürgerwaldgenossenschaft könnte dazu genutzt werden, Waldbesitz neu denken. Da es sich dabei nicht um einen Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss nach § 15 Bundeswaldgesetz, sondern um eine eG nach Genossenschaftsgesetz handelt, bieten sich neue Spielräume jenseits der bisherigen forstwirtschaftlichen und -politischen Praxis an. Diese, auf Stimmrecht und ideellen Anteilen basierte, Rechtsform erlaubt es lokalen Privatwaldbesitzern wie auch Externen, Strukturschwächen im Wald gemeinsam so zu überwinden, wie sie es sich vorstellen. Es ist ein Wald von Bürgern für Bürger, keine Reißbrett-Organisation mit Pauschalplanung.

Die Bürgerwaldgenossenschaft Burgenland-Harz eG etwa legt ihren Fokus u.a. auf Daseinsvorsorge im Alter. Andere Bürgerwaldgenossenschaften könnten sich hingegen insbesondere der Erholungsnutzung eines bestimmten Gebietes, der Windenergie, dem strikten Naturschutz, der grünen Rendite für Anleger aus aller Welt oder der gezielten Produktion nach den Bedürfnissen lokaler Abnehmer verschreiben. Selbst eine Bürgerwaldgenossenschaft zum Zwecke professioneller Heidelbeerproduktion ist denkbar.

Wer einer Genossenschaft beitritt, fungiert sowohl als Geschäftspartner wie auch als Eigenkapitalgeber und Miteigentümer. Neben eigenem Wald als Sacheinlage sowie privatem Kapital ist auch eine Vermarktung von Genossenschaftsanteilen über Wertpapiere und digitale Tokens möglich. Somit könnten Bürgerwaldgenossenschaften die Chance bieten, Investoren, Naturliebhaber, Förster, Anwohner und Kommunalverwaltung in neuen Konstellationen, vielleicht sogar in neuen Rollen, demokratisch an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam über ihren Wald zu entscheiden.

Neben der begrenzten Haftung und steuerlichen Vorteilen haben eingetragene Genossenschaften, als eine Art Weiterentwicklung des wirtschaftlichen Vereins, jedoch den Nachteil, wie eine Kapitalgesellschaft ausführlich Buch führen zu müssen. Sie verlangen zudem nach einer engagierten Führung durch den Vorstand.

Wir bleiben neugierig und beraten Sie gerne in derartigen Bestrebungen.

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